Skip to main content

Was haben Fachanwälte, was Anwälte nicht haben?

Die von der Rechtsanwaltskammer verliehene Berufsbezeichnung „Fachanwalt“ ist ein verlässlicher Hinweis auf hohe anwaltliche Qualität. Fachanwalt wird nur, wer sich durch praktische und theoretische Kenntnisse im betreffenden Fachgebiet besonders qualifiziert hat.

Darüber hinaus muss der Fachanwalt auch über große praktische Erfahrung verfügen und dies ebenfalls der Rechtsanwaltskammer nachweisen. Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, verleiht die Rechtsanwaltskammer den Titel „Fachanwalt„. Schließlich ist der Fachanwalt verpflichtet, sich in seinem Fachgebiet regelmäßig fortzubilden. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird durch die Rechtsanwaltskammer überwacht.

Bei unseren Fachanwälten sind Sie in guten Händen

Damit ist der Titel „Fachanwalt“ für den Rechtssuchenden die einzige objektive Qualifikation. Die häufig anzutreffende Bezeichnung von Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkten stellt dem entgegen stets nur eine werbende Selbstdarstellung von Anwälten dar, die einer objektiven Überprüfung nicht zugänglich ist.
 
Bei Kania, Tschersich & Partner und seiner Vielzahl an Fachanwaltschaften finden Sie mit Sicherheit den besten Spezialisten für Ihren Fall.

Weitere Informationen zu unseren Kompetenzen finden Sie hier.