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Autor: Stephanie Walter

Neues zum Jahrhunderthochwasser: Klauseln mit unangemessener Benachteiligung sind unwirksam

Immer wieder versuchen besonders Gewerbevermieter, die Vertragsausgestaltung zu ihren Gunsten zu gewichten. Und tatsächlich sind Gewerbemieter nicht so geschützt wie die Mieter von Wohnräumen. Ob sich aber Vermieter von Gewerbeflächen einen so weiten Spielraum einräumen dürfen, ihren Mietern selbst bei bei höherer Gewalt wie dem Jahrhunderthochwasser das Kündigungsrecht zu versagen und ihnen lediglich die Mietzahlung zu erlassen, musste das Landgericht Hagen (LG) klären.

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Erstattung überzahlter Renten: Zulassen eines banküblichen Zahlungsgeschäfts ist nicht immer eine vorwerfbar unterlassene Handlung

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) musste sich im folgenden Fall mit der Frage beschäftigen, ob eine erteilte Kontovollmacht des Erblassers eine Grundlage dafür bildet, von dem Vollmachtnehmer die Rückerstattung einer zu viel gezahlten Rente verlangen zu können.

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Kein gutgläubiger Erwerb: Wer beim Kauf eines Luxuswagens deutliche Unstimmigkeiten ignoriert, bezahlt einen hohen Preis

Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) hatte im folgenden Fall die Frage zu klären, ob trotz Vorlage originaler Kfz-Papiere ein gutgläubiger Eigentumserwerb eines Fahrzeugs scheitern kann. Der Kläger aus Spanien hatte seinen Lamborghini an eine Agentur vermietet, die den Wagen wiederum weitervermietete. Als der Wagen nach der Mietzeit weg war, wurde er schließlich zur Fahndung ausgeschrieben. Er fand sich auch wieder – nur aber mit einem angeblich neuen Eigentümer. Ob dieser sich hinter gutgläubigem Erwerb verstecken und somit einen hohen finanziellen Verlust vermeiden konnte, lesen Sie hier.

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Verwalter mit Verlustgeschäft: Unerwartet hohes Arbeitsaufkommen gehört zum unternehmerischen Risiko

Verwalter von Wohneigentum haben es alles andere als leicht, wenn sie Verluste einfahren. Wenn sich herausstellt, dass der Aufwand nicht mehr in akzeptabler Relation zur Vergütung steht, kann ein Verwalter im Nachhinein diese nicht so einfach per Beschluss erhöhen lassen. Warum nicht, das zeigt der folgende Fall des Amtsgerichts Köln (AG).

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Versuchte Nötigung: Kein Recht auf Sicherstellung eines falsch abgestellten E-Scooters

In Paris hat eine kleine, aber entscheidende Zahl der Abstimmungsberechtigten gerade dafür gestimmt, E-Scooter künftig aus der Stadt zu entfernen. Viele Städter hierzulande neiden den Franzosen diese Entscheidung – mit Sicherheit. Besonders weil es rechtlich nicht oft toleriert wird, Ungeliebtes oder Störendes eigeninitiativ vom öffentlichen Grund zu entfernen – so war es auch im Fall vor dem Amtsgericht Düsseldorf (AG).

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Feststellung widerlegbar: Nachlassgläubiger wird durch Erbenvermutung für den Fiskus nicht in seinen Rechten beeinträchtigt

Ein Nachlass kann nicht herrenlos sein. Existieren von vornherein keine Erben oder sind diese durch eine Ausschlagung weggefallen, steht als letzter möglicher Erbe der Fiskus fest. Dem Fiskus selbst steht ein Ausschlagungsrecht nicht zu. Stellt das Nachlassgericht fest, dass ein anderer Erbe als im konkreten Fall das Land Niedersachsen nicht vorhanden ist, handelt es sich hierbei aber lediglich um eine widerlegbare Vermutung. Das stellte das Oberlandesgericht Celle (OLG) im folgenden Fall eindeutig dar.

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Unfallversicherungsschutz ausgeweitet: Beim „Luftschnappen“ vom Gabelstapler angefahren zu werden, gilt als Betriebsunfall

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) hat mit seinem Urteil im folgenden Fall kürzlich den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ausgeweitet. Zwar muss hier noch das Bundessozialgericht (BSG) entscheiden – aber es bleibt zu mutmaßen, dass eine Kollision mit einem Gabelstapler auch in Pausenzeiten als spezifische betriebliche Gefahr zu klassifizieren ist.

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Schadensersatz wegen Darlehenszinsen: Eheliche Wohlverhaltenspflichten enden nicht mit der Scheidung

Wer meint: „Ab sofort sind wir getrennte Leute!“, muss sich als Verheirateter darüber im Klaren sein, dass eheliche Tischtücher hierzulande nicht so schnell durchtrennt sind, wie es sich so manche Ehepaare wünschen. So sind mit Nachwirkungen der Ehe juristisch nicht etwa emotionale Wunden, sondern vielmehr die Konsequenzen einst gemeinsam getroffener Entscheidungen gemeint, die sogar bis nach der Scheidung beide Seiten in die Verantwortung ziehen. Eine solche Nachwirkung hat das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) im Folgenden zu bewerten gehabt.

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