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Autor: Stephanie Walter

Anfechtung wegen Irrtums: Entfällt grundlegende Voraussetzung für die Erbenstellung, kann gegen Testament vorgegangen werden

Ein Testament kann unter bestimmten Umständen angefochten werden, wenn sich der Erblasser beispielsweise über den Inhalt seiner Erklärung geirrt hat oder angenommen werden kann, dass er die Erklärung bei Kenntnis sämtlicher Umstände in der Form nicht abgegeben hätte. Eine Anfechtung ist aber auch möglich, wenn der Erblasser bei Erstellung der Verfügung eine bestimmte Erwartung an den Eintritt eines Umstands hatte, der dann aber nicht eingetreten ist. Mit einem solchen Fall hatte sich das Landgericht Wuppertal (LG) zu beschäftigen.

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„Lukrativer“ Streifschaden: Ungewöhnliche Anhäufung typischer Umstände ohne Zeugen spricht für Manipulation

In den seltenen Momenten, in denen einfach mal alles passt, sollte man sich im Leben glücklich schätzen. Gerichten allerdings kommen zu perfekte Umstände verdächtig vor, denn auch sie kennen das Leben und vor allem die Beweggründe, die Fremde vor eben jenen Gerichten zusammenführt, nur allzu gut. Mit einem solchen merkwürdig anmutenden Fall hatte kürzlich das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) zu tun, das einen Kraftfahrzeugschaden auf Betreiben der zuständigen Versicherung unter die Lupe nehmen musste.

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Webinar statt Präsenzschulung? Arbeitgeber können nur unter bestimmten Voraussetzungen auf günstigere Seminaralternative bestehen

Mitglieder des Betriebsrats dürfen sich auf Kosten des Arbeitgebers weiterbilden. Besonders als Folge der Pandemieerfahrungen kommt es nun jedoch immer häufiger vor, dass Arbeitgeber ihre Betriebsräte statt auf Seminare als Präsenzveranstaltungen auf die kostengünstigere Alternative eines Webinars verweisen wollen. Ob sie darauf bestehen dürfen, musste im Folgenden das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) bewerten.

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Unanfechtbarer Beweisbeschluss: Angeordnetes Gutachten kann erst mit Rechtsmitteln in Folgeinstanz angefochten werden

Um in Kindeswohlfragen entscheiden zu können, lassen Familienrichter sich häufig von einem Sachverständigengutachten leiten. Die Eltern, die Gegenstand der Begutachtung sein sollen, sind damit nicht immer einverstanden. Ob ein Elternteil zur Mitarbeit gezwungen ist oder bereits die Gutachtenerstellung verhindern kann, war im folgenden Fall vom Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) zu beantworten.

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Außergerichtliche Klärung verweigert: Auch wer nicht Vater ist, muss Kosten des Abstammungsverfahrens mittragen

Wenn gerichtlich festgestellt werden muss, von welchem Vater ein Kind abstammt, entstehen oft erhebliche Kosten durch die Begutachtung aller Beteiligten (Mutter, Kind und die möglichen Väter). Im Folgenden war das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) mit der Frage betraut worden, wer diese Kosten tragen muss, wenn am Ende keine Vaterschaft feststellbar ist.

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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Verweigerung einer Fitnessstudiomitgliedschaft aus nachweislich ethnischen Gründen wird teuer

Dieser Fall sorgte für Aufsehen – und zwar zu Recht. Einer Frau wurde die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio unter fadenscheinigen Gründen verweigert. Da die Frau jedoch nicht zum ersten Mal mit Vorurteilen ihres Nachnamens wegen konfrontiert war, wusste sie sich zu helfen. Daher landete das Ganze vor dem Amtsgericht Neumünster (AG), und dieses wies den Betreiber des Studios ganz sportlich in seine Schranken.

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Aufgepasst bei Mieterhöhungen: Wer der Mieterhöhung zustimmt, kann sich im Nachhinein nicht auf die Mietpreisbremse berufen

Zahlreiche Vorschriften dienen im Mietrecht den Mietern. Eine davon ist die sogenannte Mietpreisbremse in vielen Großstädten, wie zum Beispiel in Berlin. Wer sich mieterseitig auf eine solche Schutzmaßnahme berufen will, ist gut beraten, mit seinem guten Namen in Form seiner Unterschrift sparsam umzugehen. Denn wer seine Zustimmung erst einmal erteilt hat, kann im Nachhinein schnell den Kürzeren ziehen – so wie die Kläger im folgenden Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

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Anhörung nach sieben Wochen: Wer sich nicht auf Erinnerungslücken beruft, muss mit Anordnung einer Fahrtenbuchauflage leben

Ob sich bei der Leserschaft dieses Beitrags künftig vermehrt Gedächtnislücken bemerkbar machen werden, bleibt allein schon deshalb nicht zu hoffen, da sie sich bestimmt mehrheitlich an die Straßenverkehrsordnung hält. Doch der springende Punkt macht den Fall des Verwaltungsgerichtshofs München (VGH) nach einer festgestellten Geschwindigkeitsübertretung so interessant: Die Benachrichtigung ging dem Fahrzeughalter nicht innerhalb der eigentlich üblichen Zweiwochenfrist zu. Und diesen Fakt hätte er im Anhörungsbogen besser für sich nutzen können, als er es getan hat.

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Kündigung ohne Betriebsratsanhörung: Wer die Arbeitnehmervertretung wiederholt übergeht, dem drohen empfindliche Ordnungsgelder

Vor jeder Kündigung muss der Arbeitgeber seinen Betriebsrat anhören. Unterlässt er das, kann das schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Dass es auch nichts hilft, das Fehlverhalten auf zuständige Untergebene zu schieben, zeigt der folgende Fall, der vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) landete.

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